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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Progrex Handels AG


1. Allgemeines

1.1    Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB) regeln die Rechte und Pflichten zwischen der Progrex Handels AG  (nachfolgend Lieferantin) und dem Kunden in Bezug auf sämtliche zwischen den Parteien im Online-Shop der Lieferantin, abrufbar unter www.progrex.ch  und im Ausstellungraum abgeschlossenen Verträge. Die AGB bilden einen integrierenden und ergänzenden Bestandteil. Mit der Bestellung anerkennt der Kunde diese AGB als verbindlichen Vertragsbestandteil. Unser Angebot gilt nur für den gewerblichen Abnehmer. Kein Verkauf an privat.

1.2    Die AGB gelten in der jeweiligen zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses aktuellen Fassung.

1.3    Den nachfolgenden Bestimmungen entgegenstehende oder abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden oder von Dritten finden keine Anwendung.
 
2. Preise
Die angegebenen Preise sind Netto-Preise exklusiv MwSt.
und bei elektronischen Gütern: der Receyclinggebühr Swico (vorgezogene Entsorgungsgebühr) in Schweizer Franken. Die Preise verstehen sich ab Lager und Ausstelllung 4663 Aarburg Kanton Aargau. Preisänderungen bleiben vorbehalten.
Versandkosten werden entsprechend Warenwert und nach Aufwand belastet.

3. Lieferung
Lieferungen erfolgen ab Lager 4663 Aarburg/AG und Baar/ZG zuzüglich Versandkosten.
Die Ware reist auf Gefahr des Empfängers, ist aber transportversichert.
Transportschäden müssen sofort der Post oder Spedition gemeldet werden, damit die Ansprüche geltend gemacht werden können.

Die Lieferantin weist ausdrücklich darauf hin, dass der Vertragsabschluss unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit der Artikel bzw. Produkte durch ihre Lieferanten oder Hersteller steht.

Die Produkte werden grundsätzlich nach Muster, Abbildung oder Skizze geliefert. Abweichungen in Grösse, Farbe, Struktur und Verarbeitung sind vorbehalten. Insbesondere bei Nach- bzw. Ergänzungsbestellungen sind Abweichungen ohne anderweitige schriftliche Zusage der Lieferantin unvermeidlich. Vorbehalten sind ausserdem nicht korrekte Angaben/Darstellungen aufgrund technischer Mängel an der technischen Infrastruktur. Modelländerungen jederzeit vorbehalten insbesondere sämtliche qualitativ notwendigen Verbesserungen, welche die Sicherheit und Qualität der Produkte tangieren.

Der Kunde hat die Produkte umgehend nach deren Erhalt sorgfältig auf allfällige Mängel zu prüfen. Allfällige Reklamationen sind der Lieferantin unverzüglich, spätestens innert 3 Tagen seit Erhalt der Produkte, schriftlich und detailliert per Einschreiben oder via Webtool mitzuteilen (Mängel sind zwingend mittels Foto festzuhalten). Unterlässt der Kunde eine solche Rüge, gelten die gelieferten Produkte – unter Vorbehalt allenfalls verdeckter Mängel – als mängelfrei und genehmigt.

4. Teillieferungen
Die Firma Progrex Handels AG bemüht sich , wenn möglich, die ganze Bestellung in einer Lieferung auszuliefern. Der Käufer erklärt sich bereit, auch Teillieferungen anzunehmen

5. Lieferfristen
Nichteinhaltungen der Lieferfristen durch die Firma Progrex Handels AG berechtigen den Käufer nur dann zum Rücktritt, wenn die Lieferung auch nach Ablauf einer schriftlich angesetzten Frist von 7 Tagen nicht erfolgt ist. AUSNAHME: Bei Spezialanfertigungen und Spezialbestellungen kann nicht mehr vom Kaufvertrag zurückgetreten werden.
In keinem Fall begründen Lieferverzögerungen Schadenersatzansprüche.
Verspätete Lieferungen berechtigen den Kunden erst nach Ansetzung einer 2-maligen Nachfrist von mindestens 12 Wochen zum schriftlichen Rücktritt vom Vertrag.
Die Haftung der Lieferantin für durch Verspätung verursachte Kosten wird ausgeschlossen. Verspätete Lieferungen bis 12 Wochen berechtigen den Kunden nicht zu einem Rabatt.

6. Warenprüfung
Reklamationen sind innerhalb von 5 Tagen an den Verkäufer schriftlich anzuzeigen. Massgebend ist das Datum des Poststempels. Nach Ablauf dieser Frist werden keine Reklamationen mehr bearbeitet. Rücksendungen gehen zu Lasten des Käufers.

7. Rücknahme und Umtausch
Umtausch oder Rücknahme von vertragsgemäss gelieferter Ware ist nur nach Absprache möglich. Der Käufer muss die Ware auf eigene Kosten und genügend frankiert retournieren.
Ethik und Fairness im Versandhandel ist uns ein grosses Anliegen. Zögern Sie nicht uns zu kontaktieren – wir freuen uns Ihnen jederzeit helfen zu dürfen. Umtausch oder Rücknahme von vertragsgemäss gelieferter Ware innert nützlicher Frist ist nur nach Absprache  und mit unserer ausdrücklicher Zustimmung möglich. In der Regel haben wir diesbezüglich Verständnis für die allenfalls berechtigten Anliegen unserer Kunden.Der Käufer akzeptiert, dass die Firma Progrex Handels AG eine Umtriebsentschädigung bei angebrauchter und benützter Ware verrechnen wird.


8. Zahlung
In der Austellung und Lager akzeptieren wir Maestro, Postcard, Visa & Mastercard, Bargeld und nach Absprache WIR.
Die Lieferung erfolgt im Online-Versandshop grundsätzlich nur gegen Vorauszahlung oder Nachnahme ! Per Rechnung nur bei bestehende Kunden oder nach vorheriger Absprache. Der gesamte Rechnungsbetrag ist ohne jegliche Abzüge, Skonti, Rabatte usw. innerhalb der vorgegebenen Zahlungsfrist zu bezahlen. Der Käufer ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen Beanstandungen zurückzuhalten oder mit Gegenansprüchen zu verrechnen.
Nach Ablauf der Zahlungsfrist gerät der Käufer ohne Mahnung in Verzug und werden dem Käufer sämtliche Folgekosten sowie ein Verzugszins von 5% verrechnet.

9. Haftung
Für Schäden, die durch unsachgemässe Installation und durch unsachgemässen Gebrauch entstehen, lehnt die Firma Progrex Handels AG jegliche Haftung ab.

10. Garantie
Die Verantwortung für die Auswahl, die Konfiguration, den Einsatz sowie den Gebrauch von Produkten sowie die damit erzielten Resultate liegen beim Kunden bzw. beim Abnehmer der Produkte.
Die Gewährleistung der Progrex Handels AG für die von ihr gelieferten Produkte bestimmt sich in jeder Hinsicht nach den Garantiebestimmungen des jeweiligen Herstellers/Lieferanten. Der Kunde verzichtet auf weitere Garantieansprüche gegenüber der Progrex Handels AG und dem Hersteller/Lieferanten.

Der Kunde anerkennt, dass sich aufgrund der jeweils anwendbaren Garantiebestimmungen die Gewährleistung in der Regel nach Wahl des jeweiligen Herstellers/Lieferanten auf Nachbesserung oder Auswechslung der defekten/mangelhaften Produkte beschränkt und zudem nur gilt, wenn die Produkte in der Schweiz bzw. im Fürstentum Liechtenstein verbleiben.

Des Weiteren anerkennt der Kunde, dass in jedem Falle ein Mangel nur dann vorliegt, wenn dieser sofort nach Entdeckung der Progrex Handels AG schriftlich detailliert angezeigt wird und einen relevanten und reproduzierbaren Fehler beinhaltet. Ausgeschlossen ist die Gewährleistung insbesondere für Mängel, welchen eine der folgenden Ursachen zugrunde liegt:
a) unzulängliche Wartung
b) Nichtbeachten der Betriebs- oder Installationsvorschriften
c) zweckwidrige Benutzung der Produkte
d) Verwendung von nicht genehmigten Teilen und Zubehör
e) natürliche Abnutzung
f) Transport, unsachgemässe Handhabung bzw. Behandlung
g) Modifikation oder Reparaturversuche
h) äussere Einflüsse (insbesondere Wasser- und Sturzschäden), höhere Gewalt (z.B. Versagen der Stromversorgung oder der Klimaanlage, Elementarschäden) sowie andere Gründe, welche weder von der Progrex Handels AG noch vom Hersteller/Lieferanten zu vertreten sind.

Vom Hersteller/Lieferanten nicht gedeckte Garantieleistungen sowie vom Kunden verursachte Mehrkosten werden dem Kunden in Rechnung gestellt. Der Käufer muss für den Transport und die damit verbundenen Kosten an unsere Domiziladresse aufkommen. Die Gefahr der Versendung und deren Nachweis liegen in beiden Fällen beim Käufer.

11. Matratzen -  Garantie
Matratzen: Während 1 Jahr ab Fabrikationsdatum gewähren wir eine Voll-Garantie auf allen berechtigten Material- und Produktefehlern. Ab dem 2. Jahr gewähren wir eine pro-rata-Garantie auf den Matratzenkern. Der Garantieanspruch reduziert sich pro Jahr ab Fabrikationsdatum (Pro-rata- Garantie auf 10 Jahre) um 10%.
Aus hygienischen Gründen wird empfohlen, die Nutzungsdauer einer Matratze nicht länger als 7-10 Jahre hinauszustrecken.
Matratzen werden im Gebrauch etwas weicher, deshalb fallen normale Festigkeitsabweichungen nicht unter Garantie.
Nicht unter Garantie fallen Mängel, die auf einen schlechten, mangelhaften oder unpassenden Einlegerahmen oder Unterlage zurückzuführen sind.
Qualitätsmatratzen haben z.T. dicke Naturpolsterauflagen, welche in den ersten Monaten durch Gebrauch etwas zusammengedrückt werden. Dadurch können sich leichte Falten im Stoff bilden, was aber durchaus normal ist und keinen Anlass zur Beanstandung geben kann.

Matratzen haben anfänglich einen spezifischen Eigengeruch. Sie brauchen sich deshalb keine Sorgen zu machen, denn dieser Geruch ist in jeder Beziehung harmlos und verflüchtigt sich beim Gebrauch nach kurzer Zeit.
Nicht unter Garantie-Ansprüche fallen: normale Abnützung, Folgen unsachgemässer Behandlung und Gebrauch, (z.B. Nichteinhalten der maximalen Gewichtsbelastung) Transportschäden oder andere Beschädigungen, wie z.B. Risse, Falten, Flecken im Matratzenstoff, abgerissene Handgriffe, defekte Reissverschlüsse. Ebenfalls nicht unter Garantie fallen Transport-, Verpackungs- und Montagekosten, welche separat verrechnet werden.
Garantie-Ansprüche sind unmittelbar in unseren Verkaufslokalen  zu melden und können nur gegen Vorweisung der entsprechenden Rechnung und Artikel  geltend gemacht werden.
Bei ungerechtfertigten Garantieanmeldungen sind sämtliche Unkosten an die Progrex Handels AG zu vergüten.
Jede weitere Haftung in kausalem Zusammenhang mit unseren Produkten muss abgelehnt werden.

12. Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleibt die gelieferte Ware Eigentum der Firma Progrex Handels AG.

13. Gerichtsstand.
Der Gerichtsstand für sämtliche Rechtsbeziehungen ist der Sitz der Firma Progrex Handels AG. Zur Anwendung gelangt ausschliesslich Schweizerisches Recht.

14. Salvatorische Klausel
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder nichtig sein, so wird die Geltung der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt.
An die Stelle der nichtigen oder unwirksamen Bestimmungen dieses Vertrages soll eine dem Sinn und Zweck dieser Vertragsbestimmung entsprechende wirksame Bestimmung treten.

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